Nahezu jeder Hundebesitzer möchte sein Tier natürlich auch im eigenen Auto mitführen, wobei nicht selten unvorhersehbare Probleme auftauchen können und zudem einige wichtige gesetzliche Regelungen beachtet werden müssen. Nicht jeder Hund erweist sich leider sofort als optimaler Beifahrer und muss erst nach und nach an das regelmäßige Autofahren mit dem Herrchen gewöhnt werden. Nachfolgen nun einige wichtige Kriterien für eine reibungslose Autofahrt mit dem Hund.
Hunde müssen im Fahrzeug gesichert werden
Der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung gibt unmissverständlich vor, dass ein Hund im Fahrzeug grundsätzlich gesichert werden muss. Hierbei deutet die Empfehlung des Gesetzgebers in erster Linie auf eine Hundebox, auf ein Trennnetz oder auch auf ein Trenngitter hin, durch welche der Hund auf dem Rücksitz oder auch im offenen Kofferraumbereich optimal gesichert wird. Beachtet der Hundehalter diese Sicherheitsmaßnahmen nicht, kann es bei einem Unfall zu einer Verweigerung der Kostenübernahme vonseiten der Versicherung und sogar zu einem Bußgeld kommen!
Der Hund vor und während der Autofahrt
Damit dem Hund während der Fahrt nicht übel wird und er sich nicht erbricht, sollte das Tier mehrere Stunden vor und natürlich auch während der Fahrt nicht gefüttert werden. Des Weiteren muss der Hundehalter im Rahmen der Fahrt unbedingt darauf achten, dass sein Tier keiner Zugluft ausgesetzt ist, da sich ansonsten eine Bindehautentzündung bei dem Hund einstellen kann. Sobald eine Pause eingelegt wird, muss der Hund unbedingt vor dem Verlassen des Fahrzeugs angeleint werden, damit er nicht auf die Straße rennt. Auch ist es ratsam, dass der Hundehalter seinem Tier beibringt, so lange im Auto zu verweilen, bis er angeleint ist, auch wenn die Autotür offen steht. Bei längeren Fahrten müssen ausreichend viele Pausen eingelegt werden, in deren Rahmen sich der Hund erleichtern kann.